Die Jurastudentin Rabia Küçükşahin hat am 03. Mai 2021 eine Petition gegen ein neues Beamt:innengesetz gestartet. Sie ist Studentin der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Goethe Universität Frankfurt und hat die Mitglieder des Bundesrates aufgefordert in der Sitzung am 07.05.21
gegen das „
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ zu stimmen. Das Gesetz ermöglicht es in allen Bundesländern Beamt:innen wegen des Tragens eines Kopftuches, einer Kippa oder eines Bartes die Ausübung ihres Berufs zu verbieten. Innerhalb von einer Woche haben mehr als 170.000 Menschen die Petition unterschrieben.
In einer pluralistischen Demokratie muss die Beamtenschaft die Vielfalt der Bevölkerung widerspiegeln. Das Gesetz ermöglicht, Anwärter:innen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und der Ausdruck dessen durch Bart oder Kopfbedeckung den Zugang zum Beamtenstatus zu verbieten. Eine solche Diskriminierung ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die seit Jahren eine ausgrenzende Politik betreiben.
Das eigentliche Drama dieser Gesetzesvorlage ist, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber damit beauftragt hat, nachdem ein Polizist in Berlin mit Hakenkreuz-Tattoos entlassen worden war. Daraus ist jetzt ein Gesetz geworden, das es einer kopftuchtragenden Muslimauntersagen könnte, verbeamtet zu werden. Diejenigen, die das Gesetz entworfen haben, stellen das Tragen religiöser Symbole mit verfassungsfeindlichen Abzeichen gleich.
Deshalb ist es höchst problematisch, wenn nun aus Anlass eines Bundesverwaltungsgerichtsurteils in einem Gesetz eine Gleichsetzung von rechtsextremen verfassungsfeindlichen Symbolen mit religiösen Symbolen wie Turban, Kippa, Kopftuch oder dem Habit einer katholischen Ordensfrau stattfindet.